Beschlossen am 23.02.2022 durch die Großgruppe
Mit dieser Wahlordnung werden der Ablauf sowie die wesentlichen Regeln für die soziokratischen Wahlen im Treibhaus Donaufeld (THD) festgehalten. Sie sollen sicherstellen,
dass Verantwortung im THD auf die Schultern von möglichst vielen verteilt ist;
dass Menschen in ihre Kompetenzen entsprechende Funktionen gewählt werden;
dass allen ordentlichen Mitgliedern die Möglichkeit zur Übernahme der unterschiedlichen Funktionen gegeben wird;
dass alle ordentlichen Mitglieder aktiv wählen können;
dass transparente und nachvollziehbare Wahlen gewährleistet werden;
dass Kreise[1] möglichst reibungsfrei und mit einer guten Übergabe funktionieren.
Diese Wahlordnung gilt für die Wahl des Vorstands, der Rechnungsprüfer*innen, der AG-Koordinator*innen, der AG-Delegierten und der PG-Sprecher*innen. Sie kann sinngemäß auch für die Wahl anderer Funktionen im THD herangezogen werden.
Die Wahlen für die Funktionen des THD finden nach soziokratischen Prinzipien statt und sind somit offen, direkt und folgen dem Grundsatz der Gleichwertigkeit.
Ablauf:
Funktionsbeschreibung und Kriterien definieren und im Konsent festlegen.
Wahlzettel schreiben („Ich, Max, nominiere Person XY.") -- Jedes Mitglied nominiert EINE Person.
Nominierungsrunde -- Jede*r wird gefragt: „Wen hast du gewählt? Argumente?"
Änderungsrunde(n) -- Alle werden gefragt: „Hat sich deine Wahl verändert? Argumente?"
Konsent -- Moderation macht einen Vorschlag und fragt alle um Konsent.
Allgemein:
Vor der Nominierungsrunde soll sich niemand dazu äußern, wer (nicht) in Frage kommt.
Mitglieder können sich auch selbst nominieren.
Auch abwesende Personen können gewählt werden (siehe passives Wahlrecht).
Die gewünschte Person wird zuletzt um ihren Konsent gefragt, ob sie die Wahl annimmt.
Unser Ziel ist, unsere Kreise möglichst divers zu besetzen. Wir wünschen uns, dass z. B. im KK möglichst viele Interessengruppen des THD vertreten sind.
Beispiele für diese verschiedenen Interessengruppen:
Menschen mit und ohne Kinder sowie allein/getrennt Erziehende
Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen
Menschen mit unterschiedlichen Geschlechtern
Menschen in unterschiedlichen finanziellen Situationen
Menschen aus unterschiedlichen Altersgruppen
neu(er)e und langjährig(er)e Mitglieder
Umsetzung
Ziel ist, dass die diverse Zusammensetzung von Kreisen bei allen abgehaltenen Wahlen als Argument mitberücksichtigt wird, insbesondere bei den Wahlen des Vorstands und der AG-Koordinator*innen. Die jeweilige Wahlleitung unterstützt den wählenden Kreis dabei.
Es sind keine Doppelfunktionen für sogenannte Leitungsfunktionen möglich, das betrifft alle Ämter, die Teil des KK sind (Vorstand, AG-Koordinator*innen und AG-Delegierte, Sprecher*in der Baumenschen). Doppelfunktionen für Übergangsperioden von max. 4 Monaten sind in Ausnahmefällen möglich.
Jedes ordentliche THD-Mitglied ist aktiv wahlberechtigt, d. h. diese Person kann sich an der Wahl durch Stimmabgabe beteiligen. Wählen können nur anwesende Mitglieder (auch elektronisch zugeschaltet), Stimmen können nicht übertragen werden.
Personen, die abwesend sind, können vorab eine Nominierung und die Argumente für die jeweilige Person bei der Wahlleitung einbringen.
Jedes ordentliche THD-Mitglied, das bei der Wahl anwesend ist oder während der Wahl telefonisch erreichbar ist, ist passiv wahlberechtigt. D. h. diese Person kann für eine Funktion kandidieren bzw. für eine Funktion nominiert werden.
Die einfache Funktionsperiode liegt für alle gewählten Funktionen bei maximal 2 Jahren. Bei Bedarf (z. B. wenn die Besetzung für die volle Funktionsperiode nicht gelingt) können einfache Funktionsperioden bei der Wahl auch auf 1 Jahr verkürzt werden.
Die maximale ununterbrochene Funktionsdauer für eine Leitungsfunktion (d. h. Funktionen, die zu einem Sitz im KK führen) durch eine Person liegt einheitlich bei 4 Jahren. Das heißt, dass Personen nicht länger als vier Jahre am Stück Teil des KK sein können. Für die Vier-Jahres-Frist macht es keinerlei Unterschied, ob Personen die gleichen (z. B. zweimal als Koordinator*in) oder unterschiedliche (z. B. einmal als Koordinator*in, einmal als Vorstandsmitglied) Funktionen im KK während dieser vier Jahre ausüben.
Nach einer Pause von mindestens einem Jahr kann die Person wieder in eine Leitungsfunktion gewählt werden. Die Funktionsperioden von Untergruppen/UG- bzw. Projektgruppen/PG-Sprecher*innen dürfen variieren und liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen AG.
Werden Funktionen vor Ablauf der Funktionsperiode (unerwartet) beendet,
wird ein Wahltermin innerhalb der nächsten 4 Monate festgelegt,
kann bis zur Wahl die Funktion interimistisch besetzt und ein Mitglied für diese Funktion kooptiert werden[2],
gibt es auch die Möglichkeit, dass andere kreative Lösungen für die interimistische Besetzung der Funktion gemeinsam mit dem betreffenden Kreis gefunden werden (in Absprache und mit Zustimmung des KK).
Wahltermine sollten nach Möglichkeit im 1.--2. Quartal[3] des Jahres stattfinden. (Mit ausreichend Zeit zur eventuellen Sommerurlaubs-Pause, damit Übergabe und Einarbeitung stattfinden können .)
Zeitlicher Ablauf
Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfer*innen in der Großgruppe.
Wahl der AG-Koordinator*innen im KK (offenes Treffen).
Wahl der AG-Delegierten in der jeweiligen AG.
Übergang und Einarbeitung
Bei jeder Wahl wird der Termin festgelegt, ab dem die neue Person das Amt übernimmt (idR ca. 1--2 Monate NACH der Wahl). Bis dahin soll eine geordnete Übergabe zwischen bisheriger*m und zukünftiger*m Amtsträger*in stattfinden.
Die UG Soziokratie (angedockt in der AG O&E) stellt die Wahlleitung. Sie ist ist für die zeitgerechte Information über den Ablauf von Funktionsperioden verantwortlich, fixiert die nötigen Wahltermine und moderiert die Wahl des Vorstands, der Rechnungsprüfer*innen und der AG-Koordinator*innen. Sie orientiert sich dabei an dem angestrebten Zeitplan.
Aufgaben der Wahlleitung
Die Wahlleitung organisiert die Wahlen, lädt die Mitglieder ein und steht für Fragen zur Verfügung.
Die Wahlleitung berücksichtigt die Vorgaben des Vereinsrechts, der Statuten und der Wahlordnung an die Wahlen.
Sie sorgt für geeignete Moderation bei der Wahl.
Sie begleitet den gesamten Wahlprozess („hält den roten Faden").
Sie gibt das Ergebnis der Wahl mündlich bei den Wahltreffen sowie im nächsten GGT und schriftlich im Rocketchat bekannt.
Sie stellt sicher, dass die Wahlergebnisse inkl. Ablaufdatum der Funktionsperioden im Beschlusslogbuch vermerkt werden.
Sie sorgt für eine angemessene und wertschätzende Verabschiedung der alten Amtsträger*innen (etwa durch eine abschließende Wertschätzungsrunde).
Die Mitglieder der Wahlleitung und die Moderation (sofern ordentliche Vereinsmitglieder) sind für die Wahl, die sie leiten bzw. moderieren, grundsätzlich wahlberechtigt (d. h. sie können wählen und gewählt werden). Sollten Sie nominiert werden, ist es empfohlen, dass sie die Moderation bzw. Wahlleitung für diese Wahl abgeben.
Der Vorstand (Sprecher*in, Schriftführer*in, Finanzreferent*in) wird in der Großgruppe des Vereins in einer soziokratischen Wahl als Dreierteam gewählt. Die Rollen des Vorstands sind in der Geschäftsordnung und in den Statuten (§ 12 und § 13) festgehalten.
Ablauf der Wahl (entspricht dem allgemeinen Ablauf einer soziokratischen Wahl [siehe Punkt 2], aber angepasst an die große Gruppengröße).
Vorstellung Rollen und Anforderungen
Meinungsbildung (Wahlzettel schreiben) in Kleingruppen
Wenn es mehr als 3 Nominierte gibt, bilden die Nominierten selbst einen Kreis. Innerhalb dieses Kreises erfolgt die weitere Wahl unter den Nominierten mit Moderation. Die restlichen Mitglieder sind aktive Zuhörer*innen.
Wenn Konsent im Kreis der Nominierten: Konsentabfrage der VV
Begrüßung des neuen Vorstands
Verabschiedung des alten Vorstands (Wertschätzungsrunde)
Wenn ein Mitglied des Dreierteams die Funktionsperiode von zwei Jahren vorzeitig beendet, wird eine Übergangslösung für die verbleibende Funktionsperiode gesucht (siehe Punkt 5). Nach Ablauf der zweijährigen Funktionsperiode wird dennoch der gesamte Vorstand neu gewählt.
Die beiden Rechnungsprüfer*innen werden in der Großgruppe für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl nach den unten angeführten Kriterien ist uneingeschränkt möglich. Rechnungsprüfer*innen müssen keine ordentlichen Mitglieder des Vereins sein, sondern können auch extern hinzugezogen werden.
Für die Wahl der Rechnungsprüfer*innen benutzen wir folgendes (vereinfachtes) soziokratisches Prozedere:
Die Moderation/Wahlleitung fragt, wer die Aufgabe gerne übernehmen möchte.
Findet sich niemand, können Mitglieder eine Person nominieren, die*den sie gut geeignet für diese Funktion finden. Dieser Vorgang wird solange wie nötig wiederholt.
Sobald über die erste oder zweite Möglichkeit jemand gefunden wurde, der*die die Funktion übernehmen will, wird die Konsent-Frage gestellt.
Wenn niemand gegen die Wahl einen schwerwiegenden Einwand hat, gilt die Person/gelten die Personen als gewählt.
Mitglieder des KK und Mitglieder der AG R+F sind für die Funktion der Rechnungsprüfer*innen nur aktiv wahlberechtigt. Das gilt sowohl für aktuelle Mitglieder als auch für jene ehemaligen Mitglieder dieser Kreise, die in den zu prüfenden Zeiträumen aktiv waren.
Die AG-Koordinator*innen werden in einem offenen Wahltreffen des Koordinationskreis (KK) in einer soziokratischen Wahl gewählt. Alle ordentlichen Mitglieder werden mindestens 2 Wochen im Voraus zu diesem Wahltreffen eingeladen und sind wahlberechtigt.
Ziel ist, dass über die KK-Mitglieder hinaus weitere Vereinsmitglieder aus diversen Kreisen teilnehmen, damit ein breiterer Blick auf die einzelnen AGs möglich ist.
Wahlen der AG-Koodinator*innen finden je nach Ablauf der Wahlperioden ca. 1 Mal jährlich statt. Ziel ist, jedes Jahr eine Hälfte der AG Koordinator*innen neu zu wählen und im nächsten Jahr die andere Hälfte.
Wenn mehrere Wahlen an einem Termin durchgeführt werden, finden sie nacheinander statt.
Der Ablauf jeder einzelnen Wahl folgt dem Allgemeinen Ablauf einer soziokratischen Wahl (vgl. Punkt 2).
Delegierte aus den AGs werden von den Mitgliedern einer AG gewählt. Die AGs organisieren die Wahl eigenständig, können sich aber für Unterstützung und Fragen an die UG Wahlen wenden. Angestrebt wird, dass die Delegiertenwahl knapp nach der Wahl der/des Koordinator*in stattfindet.
Der Ablauf jeder einzelnen Wahl folgt dem allgemeinen Ablauf einer soziokratischen Wahl (vgl. Punkt 2). Informationen zu Funktionsperioden sind in Punkt 5 festgehalten.
Die UG- und PG-Sprecher*innen werden von dem übergeordneten Kreis gewählt. Der Kreis organisiert die Wahl eigenständig, kann diese Wahl ggf. aber auch an die UG oder PG selbst delegieren.
Der Ablauf jeder einzelnen Wahl folgt dem allgemeinen Ablauf einer soziokratischen Wahl (vgl. Punkt 2). Informationen zu Funktionsperioden sind in Punkt 5 festgehalten.
Sowohl UGs als auch PGs können Delegierte wählen, welche sie im übergeordneten Kreis vertreten. Ob eine solche Position besetzt wird, entscheiden UGs und PGs selbst. UGs und PGs organisieren die Wahl der Delegierten eigenständig.
Der Ablauf jeder einzelnen Wahl folgt dem allgemeinen Ablauf einer soziokratischen Wahl (vgl. Punkt 2). Informationen zu Funktionsperioden sind in Punkt 5 festgehalten.
Eine Wahl stellt einen soziokratischen Beschluss dar. Analog zu anderen Beschlüssen können Mitglieder einen bestehenden Wahl-Beschluss durch einen neuen Beschluss abändern.
Zur Abwahl wird demnach ein Beschlussantrag zur Abwahl oder ein Beschlussantrag zur Neuwahl einer bestimmten Position im jeweiligen Kreis eingebracht, in welchem die Wahl stattfindet. Der Beschluss wird anschließend im Konsent gefasst. Die Person, die abgewählt werden soll oder deren Position neu besetzt werden soll, ist in diesem Fall nicht stimmberechtigt und kann somit den Beschluss nicht durch einen schwerwiegenden Einwand aufhalten.
„Kreise" wird in diesem Dokument zusammenfassend für „Kreise und Gruppen" verwendet. ↩︎
Im Falle einer interimistischen Besetzung einer Vorstandsposition ist § 11.2 in den Statuten zu beachten ↩︎
Im Jahr 2021 werden die Vorstandswahlen im September abgehalten, wir halten das für die Zukunft für recht ungünstig und werden daher 2023 die Vorstandswahlen auf Februar oder März vorziehen. ↩︎