Beschlossen am 06.11.2023 durch die Großgruppe
Gemäß unserer Vereinsstatuten ist das Ziel der Gemeinschaft Treibhaus Donaufeld, unter Einbeziehung der gemeinsam entwickelten Vision ein Wohnhaus zu errichten und zu betreiben, in dem die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Generationen Berücksichtigung finden und in dem nachhaltiges Leben, Dialog und Begegnung sowie Solidarität nach innen und außen stattfinden.
Die Grundlage unseres Zusammenlebens und Zusammenarbeitens ist eine kraftvolle und lebendige
Vision, in der sich alle wiederfinden können. Unsere Vision ist:
Um unsere Vision lebendig zu halten, streben wir an, diese beständig zu verfeinern
Der Verein Treibhaus Donaufeld organisiert sich soziokratisch. Dies drückt sich durch die Anwendung soziokratischer Methoden in allen Kreisen[1] und Vereinsorganen aus. Das soziokratische Konzept verteilt die Entscheidungskompetenzen, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten dorthin, wo sie zielführend und effizient bearbeitet werden können.
Personelle Entscheidungen (z. B. Vorstand, AG-Koordinator*innen und -Delegierte, UG- und PG-Sprecher*innen und Baumenschen) werden mittels soziokratischer Wahl getroffen. Genaueres ist in der aktuell gültigen Wahlordnung nachzulesen.
Alle wesentlichen Diskussionen, Beschlüsse und Dokumente sind in unseren Onlineportalen für alle ordentlichen Mitglieder einsehbar und nachvollziehbar. Alle Beschlüsse eines Kreises werden in dem nächsten Newsflash an den Koordinationskreis (KK) und die Großgruppe (GG) berichtet. Alle Beschlüsse aller Kreise werden in ein Beschlusslogbuch eingetragen.
Wir wollen eine agile und flexible Gemeinschaft sein und schaffen daher so viele Strukturen und Regeln wie nötig und so wenige wie möglich. Bei auftretenden Unklarheiten finden wir gemeinsam gute und unkomplizierte Lösungen. Unsere Vision, Strukturen, Regeln und Beschlüsse wachsen mit uns und werden bei Bedarf mit Bedacht an neue Bedürfnisse und Gegebenheiten angepasst.
Wir vertrauen darauf, dass alle Mitglieder und Kreise bestmöglich im Sinne des THD und der Großgruppe handeln und entscheiden. Daher werden Beschlüsse möglichst in jenen Kreisen getroffen, die die größte Kompetenz in dem betreffenden Thema haben. Alle Mitglieder und Kreise versuchen dieses Vertrauen durch transparente Kommunikation und achtsames Handeln immer weiter zu stärken. Wenn Fehler passieren, lernen wir daraus und geben unser Bestes, sie nicht zu wiederholen.
Der Verein Treibhaus Donaufeld hat ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder.
Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft sowie Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied sind in den
Statuten (§ 4-7) geregelt. Die Höhe der Rückerstattung der bereits getätigten Zahlungen bei Austritt
werden jeweils durch den letztgültigen Beschluss geregelt. Es gibt keinen Ersatz für geleistete
Arbeitszeit, die geleistete Beitrittsgebühr sowie für Mitgliedsbeiträge.
Alle volljährigen Bewohnerinnen des THD müssen ordentliche Vereinsmitglieder sein
(ausgenommen davon sind volljährige Bewohnerinnen, die bei ihren Erziehungsberechtigten
mitwohnen). Bewohner*innen ab 14 Jahre können auf freiwilliger Basis ordentliche Mitglieder werden.
Alle ordentlichen Mitglieder haben im Rahmen der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung
gleiches Stimmrecht sowie gleiches aktives und passives Wahlrecht.
Im THD ist die Stimme jedes einzelnen ordentlichen Mitglieds gleichwertig und unabhängig von
gewählten Positionen.
Um unsere soziokratische Organisationsstruktur lebendig zu halten, ist die aktive Teilhabe der
Vereinsmitglieder wichtige Voraussetzung. Wer nicht anwesend und nicht informiert ist, kann auch
nicht mitgestalten, wichtige Perspektiven können untergehen. Die Beteiligung aller Mitglieder nach
ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten ist also notwendig, um unsere diverse Gruppe in der Gestaltung
des Projekts Treibhaus widerzuspiegeln. Engagement, Initiative und Kreativität mit dem Blick aufs
Ganze sind ein wichtiger Schlüssel dafür.
Dazu nehmen ordentliche Mitglieder regelmäßig an Treffen der Kreise teil, in denen sie Mitglieder
sind. Sie übernehmen To-Dos und informieren sich durch lesen der Protokolle im Fall verpasster
Treffen. Hierfür wenden sie durchschnittlich 8 Stunden pro Monat auf mit Ausnahme von 2
„Urlaubsmonaten“, somit 80 Stunden pro Jahr.
Können ordentliche Mitglieder diesen Verpflichtungen temporär nicht nachkommen, gibt es die
Möglichkeit einer vereinbarten Auszeit (Karenzzeit).
Die Karenzzeit wird mit dem/der Delegierten der eigenen AG oder einer der gewählten
Vertrauenspersonen für maximal 3 Monate vereinbart und kann bis zu insgesamt 6 Monaten
verlängert werden. Die Entscheidung, ob 2 Sommermonate in der 6-monatigen Auszeit inkludiert sind
oder nicht, obliegt der/dem Delegierten nach Beratung mit der AG.
Gründe für die Auszeit werden auf Wunsch des Mitglieds von der Kontaktperson vertraulich
behandelt. Vor Ablauf der Karenzzeit meldet sich das Mitglied aktiv bei seiner Kontaktperson und
vereinbart das weitere Vorgehen.
Für eine sanfte Rückkehr aus der Karenz ist eine 3-monatige Übergangszeit möglich, für die 4
Stunden Mitarbeit pro Monat ausreichen und das Mitglied wieder in die Gruppe hineinfinden kann.
Sollte diese Stundenanzahl nicht erreicht werden, gilt das betreffende Mitglied nach wie vor als
karenziert.
Die Karenz gilt rückwirkend als beendet, wenn ein karenziertes Mitglied in 3 aufeinander folgenden
Monaten zumindest 4 Stunden im Monat mitgearbeitet und an mindestens 3 Arbeitstreffen
teilgenommen hat.
Um Transparenz innerhalb der Gruppe zu den bestehenden Karenzierungen zu schaffen,
dokumentieren die Delegierten bzw. die gewählte Vertrauensperson diese in einer gemeinsamen
Tabelle und informieren die AG des Mitglieds über die vereinbarte Karenz.
Falls ein Mitglied nicht mehr mitarbeitet und auf Nachfragen mehr als 4 Wochen nicht reagiert, ist
die/der Delegierte berechtigt, das Mitglied in Abstimmung mit der AG für karenziert zu erklären und
ihm das per E-Mail mitzuteilen.
Sollte es dem karenzierten Mitglied nicht möglich sein, nach 6 Monaten aus der Karenz
zurückzukehren, spricht es das aktiv gegenüber seiner Kontaktperson an. Danach wird der Wunsch
nach verlängerter Karenz in der jeweiligen AG des Mitglieds behandelt. Die AG entscheidet, ob sie
eine verlängerte Karenz mittragen kann.
Dabei berücksichtigt sie zum einen, dass wie uns als kraftvolle solidarische Gemeinschaft verstehen,
die sich gegenseitig in schwierigen oder außergewöhnlichen Lebensphasen unterstützen kann und
will. Zum anderen beachtet die AG, dass wir im Hinblick auf eine gute Verteilung der Kräfte innerhalb der
Gruppe nur Mitglieder mittragen können und wollen, von deren Engagement für das Treibhaus-
Geschäftsordnung Treibhaus Donaufeld, Stand 06.11.2023 Seite 6 von 15
Projekt sowie von deren Achtsamkeit gegenüber den Bedürfnissen und Notwendigkeiten unserer
Gemeinschaft wir nach wie vor überzeugt sind.
Findet die betreffende AG keinen Konsent zur Verlängerung der Auszeit, wird die Frage in den KK
und von dort ggf. in die GG getragen.
Meldet sich ein Mitglied nach ihrer Karenz nicht zurück, oder will die Gruppe dem Wunsch nach einer
Auszeit-Verlängerung nicht nachkommen, wird das karenzierte Mitglied nach 6 und nach 12 Wochen
per E-Mail aufgefordert, sich wieder aktiv zu beteiligen.
Bis zum Einzug in das THD behält sich der Verein vor, Mitglieder nach frühestens 10 Monaten
Inaktivität statutenkonform auszuschließen, um ihren Platz in der Gemeinschaft und im zukünftigen
Haus für neue Mitglieder freizugeben (siehe dazu § 6.4-6.5 der Vereinsstatuten). Vorab hat das
betreffende Mitglied das Recht zweimal per E-Mail ermahnt zu werden. Zwischen den beiden
Mahnungen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 6 Wochen liegen
Im Allgemeinen soll zur Beschlussfassung immer folgender Prozess stattfinden:
1. Information (Bildformung): Alle relevanten Informationen für einen Beschluss werden präsentiert und inhaltliche Fragen beantwortet.
2. Meinungsbildung: Jede anwesende Person bekommt die Möglichkeit, Argumente und die persönliche Meinung zum Thema einzubringen (idR Meinungsrunden).
3. Beschluss: Anwesende Mitglieder eines Kreises fassen einen Beschluss im Konsent, falls nicht anders beschlossen.
Beschlüsse des Vereins Treibhaus Donaufeld werden soziokratisch im Konsent gefasst. Die genauen Abläufe, die nur für GGTs gelten, sind im Absatz 4.3.1 beschrieben.
Ein Beschluss gilt als gefasst, sobald es keinen schwerwiegenden, begründeten Einwand gibt und der Beschluss somit für alle „gut genug" ist (= Konsentprinzip). Alle Anwesenden können und sollen eine Entscheidung durch Meinungsbildung mitgestalten.
Es gibt kein Vetorecht, sondern es wird miteinander auf Basis nachvollziehbarer Argumente eine bestmögliche Entscheidung für die Gruppe als Ganzes erarbeitet. Ein schwerwiegender Einwand muss hinsichtlich unserer Grundsätze (Pkt. 1 GO), unserer vereinbarten Ziele und Werte, der gemeinsamen Vision bzw. in Hinblick auf die Weiterentwicklung der Gruppe begründet werden. Die Person, die einen schwerwiegenden Einwand einbringt, arbeitet an einer alternativen Lösung aktiv mit.
Neben schwerwiegenden Einwänden kann es auch leichte Einwände zu einem Beschluss geben. Ein leichter Einwand wird angehört, verhindert jedoch nicht den Beschluss. Leichte Einwände werden jedenfalls zu Protokoll genommen, wenn möglich direkt in den Beschluss integriert und der Beschluss dadurch verbessert.
Wird ein Beschluss neu aufgerollt oder an einen anderen Kreis delegiert, müssen alle bisher geäußerten leichten und schwerwiegenden Einwände kommuniziert und beachtet werden.
Im Ausnahmefall kann ein Beschluss mit Zweidrittelmehrheit getroffen werden (wenn in drei Versuchen kein Konsent gefunden wurde). Details sind in den Statuten nachzulesen (§ 9.8).
3.2 Dokumentation und Kommunikation von Beschlüssen
Getroffene Beschlüsse sind im jeweiligen Protokoll festzuhalten und im nächsten KK und GGT im Newsflash zu berichten. Außerdem sind alle Beschlüsse zeitnah von der/dem Protokollführer*in in das Beschluss-Logbuch einzutragen.
Die Einspruchsfrist ist der Zeitraum, in dem Mitglieder oder Kreise anmerken können, dass sie gegen einen getroffenen Beschluss einen begründeten schwerwiegenden Einwand haben oder finden, dass ein Kreis seine Beschlusskompetenzen zum Nachteil der Gruppe überschritten hat. Sie beträgt bei Beschlüssen aller Kreise 2 Wochen ab Bekanntgabe im Protokoll-Kanal. Bevor der Beschluss neu aufgerollt wird, soll immer das persönliche Gespräch mit den Verfasser*innen eines Beschlusses gesucht werden. Wenn der Einwand durch das persönliche Gespräch nicht ausgeräumt werden kann oder keine Einigung gefunden wird, entscheidet der KK, wie mit dem Beschluss weiter vorgegangen wird. Innerhalb dieser Einspruchsfrist können nachträglich auch leichte Einwände zu bereits getroffenen Beschlüssen kommuniziert und in das betreffende Protokoll aufgenommen werden.
Im Rahmen der Gründung eines neuen Kreises werden die entsprechenden Zuständigkeiten dieses Kreises in der Selbstbeschreibung klar definiert und vom übergeordneten Kreis beschlossen. Die Selbstbeschreibung soll Vision/Mission, Ziele und Arbeitsbereiche beinhalten und dadurch die Beschlusskompetenzen des Kreises definieren. Diese Selbstbeschreibungen können und sollen regelmäßig evaluiert, überarbeitet und neu beschlossen werden.
Überschreitet ein Beschluss die in der Selbstbeschreibung definierten Beschlusskompetenzen oder hat ein Beschluss schwerwiegende**/**weitreichende Auswirkungen, sollte vorab mit dem nächst höheren Kreis Rücksprache gehalten werden. Je nach Ergebnis der Rücksprache kann der Beschluss an den höheren Kreis delegiert werden, oder der Kreis selbst wird darin bestärkt, den Beschluss zu treffen.
Die genauen Beschlusskompetenzen der Kreise sind in den jeweiligen Kreisbeschreibungen definiert (vgl. 4.3 und Unterpunkte).
Wir sehen Beschlüsse als Jetzt-Stand unserer Prozesse. Sie können mit Ablaufdaten versehen sein und werden im Idealfall regelmäßig (z. B. in jährlichen Kreis-Klausuren) evaluiert und bei Bedarf überarbeitet. Bei daraus entstehenden Änderungsanträgen werden nur die zu ändernden Beschlussteile gekennzeichnet, um einen schnellen Überblick über den Änderungsantrag zu bekommen.
Der Verein Treibhaus Donaufeld ist in Kreisen organisiert. Personen haben eine oder mehrere Rollen innerhalb dieser Strukturen. Manche Funktionen beinhalten die Teilnahme am KK. Für diese Funktionen sind keine Doppelrollen vorgesehen. (Das Betrifft den Vorstand, die AG-Koordinator*innen und -Delegierten sowie aktuell den:die Sprecher*in der Baumenschen. Details dazu sind in der Wahlordnung nachzulesen.)
Alle AGs, UGs und PGs sind für alle ordentlichen Mitglieder des THD offen.
Jedes ordentliche Mitglied ist einer AG zugehörig, ein Wechsel in eine andere AG findet überlegt und nach Absprache mit den anderen AG-Mitgliedern statt. Mitglieder sollen nicht länger als für Übergangsfristen von 3 Monaten in mehreren AGs aktiv sein, können aber bei Bedarf jederzeit in anderen AGs zu Gast sein.
Die Anzahl der UGs und PGs, in denen ein ordentliches Mitglied aktiv ist, kann selbst gewählt werden, allerdings unter der Voraussetzung eines klaren Bekenntnisses zu den betreffenden Kreisen sowie der aktiven Mitarbeit und Verantwortungsübernahme.
Alle Kreise sollen folgende Abläufe für ihre Treffen einhalten:
Alle Treffen werden im Voraus und offen über einen geeigneten Kanal angekündigt, insbesondere Zeit und Ort des Treffens.
Nach jedem Treffen wird ein Protokoll verfasst und entsprechend den Gepflogenheiten allen Vereinsmitgliedern durch korrekte Ablage zeitnah (innerhalb einer Woche) zur Verfügung gestellt.
Vor jedem Treffen oder spätestens zu Beginn wird ein*e Moderator*in und Protokollant*in für das Treffen bestimmt.
Ein Treffen wird mit einer Ankommensrunde und einem Newsflash eingeleitet und mit einer Abschlussrunde beendet.
Meinungs- bzw. Befindlichkeitsrunden sind wichtige Elemente, um eine angenehme und ausgewogene Redekultur für alle Anwesenden zu garantieren. Am Wort ist ausschließlich jene Person, die den Redegegenstand (bspw. einen Stab) in Händen hält oder laut Redeliste an der Reihe ist. Jede Person kommt einmal pro Runde zu Wort. Im Sinne der Effektivität und Aufmerksamkeit sind alle Anwesenden dazu angehalten, bereits Gesagtes nicht zu wiederholen, sondern sich ggf. bereits gefallenen Wortmeldungen anzuschließen.
Jede AG hat eine*n Koordinator*in und eine*n Delegierte*n. Beide sind Mitglieder des KK. AG-Koordinator*innen werden im KK in offenen Wahltreffen gewählt, AG-Delegierte werden von der betreffenden AG selbst gewählt. Details dazu sind in der aktuellen Wahlordnung nachzulesen.
Sie stellen den Kommunikationsfluss der AG in den KK sicher;
stellen den Kommunikationsfluss vom KK in die AG sicher;
vertreten die AG im KK;
befüllen die Agenda von AG und ggf. KK mit;
sichern die Vielfalt der Rollen (Moderation, Protokollführung);
schaffen Evaluierungsmöglichkeiten (das „Messen"[3] in der Soziokratie).
Sie vertreten den KK und dessen Entscheidungen gegenüber der AG;
bewahren den Überblick über Ziele und Aufgaben der AG, UGs und PGs, ermöglichen Reflexion, wenn Ziele nicht erreicht werden können, und steuern Anpassungen an;
Sorgen dafür, dass Treffen stattfinden, der Ort klar ist etc.;
stellen sicher, dass es eine Agenda gibt und alle To-do's verteilt sind;achten auf den Rahmen (Koordination von Aufgaben in der AG, evtl. Einberufung von UGs inkl. Wahlvorgang sicherstellen, mit KK absprechen), haben die Budgetübersicht (Budgets einhalten oder neu verhandeln)
sorgen bei Überschneidungen für die Abstimmung mit anderen AGs (meist im Zuge des KK);
haben den Blick vor allem nach *außen* ins Treibhaus, achten darauf, dass die AG die Bedürfnisse und Ziele der GG bestmöglich erfüllt;
sorgen für das Festhalten der Inhalte (Protokoll) und der Beschlüsse (Logbuch).
Haben die Übersicht über die Tätigkeiten, Themen und Bedürfnisse der UGs und PGs sowie (aktive/nicht aktive) Mitglieder, achten darauf, dass alle Mitglieder abgeholt werden und eine Aufgabe finden, die für sie gut passt;
passen Ziele und Aufgaben an die Zeitpläne und menschlichen Ressourcen an (sagen stopp, wenn die Arbeitslast der AG zu groß wird);
sind Ansprechperson der AG-Mitglieder bei Sorgen/Überlegungen/Bedenken;
achten auf Spannungen und Stimmungen, auf die Qualität der Kommunikation, schauen, dass die Aufgaben gut und gleichmäßig verteilt sind;
haben den Blick vor allem nach *innen* in die AG und achten darauf, dass dort alles rund läuft.
Die Großgruppe ist der wichtigste und höchste Kreis..
Das Großgruppentreffen (GGT) ist ein Treffen aller ordentlichen Mitglieder. Diese sind dort stimmberechtigt. Stimmrechteübertragung von abwesenden Mitgliedern auf anwesende Mitglieder ist bei Mehrheitsentscheidungen möglich, die Stimmrechteübertragung ist bei Konsent-Entscheidungen jedoch nicht gültig (§ 9.8 Statuten). Außerordentliche Mitglieder und Fördermitglieder können zu GGT eingeladen werden und als Gäste teilnehmen; sie sind nicht stimmberechtigt.
Mit den Zeitressourcen der GG soll sparsam umgegangen werden. Daher sind anstehende Themen in anderen Kreisen sorgfältig vorzubereiten.
Die GGT werden von der UG Soziokratie in Absprache mit dem KK vorbereitet. Die Agenda der GGT wird bis spätestens 5 Tage vor dem Treffen befüllt. Wenn die Großgruppe Wahlen abhält oder in vereinsrechtlich relevantem Sinn Beschlussanträge[4] behandelt, wird dies so früh wie möglich, jedoch bis spätestens 10 Tage vor dem Treffen prominent im Rocketchat angekündigt.
Ziele und Zwecke:
dient dem Informationsaustausch aller Mitglieder;
stärkt das Gruppengefühl der Mitglieder und den Sinn fürs große Ganze;
unterstützt Meinungsbildung (Meinungsrunden) bei schwerwiegenden/weitreichenden Themen und fasst wenn nötig Beschlüsse;
dient im vereinsrechtlichen Sinn als Organ zur gemeinsamen Willensbildung der Vereinsmitglieder (Mitgliederversammlung).
Beschlussfähigkeit:
Die GG fasst weitreichende Beschlüsse für das THD, sofern der KK diesen Beschluss nicht treffen kann oder will.
Die GG kann aufgrund eines begründeten schwerwiegenden Einwands eines ordentlichen Mitglieds und unter Einhaltung der Einspruchsfrist (vgl. 3.3) eine Überarbeitung eines Beschlusses im KK anregen und ggf. diesen Beschluss des KK neu aufrollen.
Die GG fasst vereinsrechtlich relevante Beschlüsse (siehe Statuten §10)
Großgruppenbeschlüsse können nur in der Großgruppe verändert werden, sofern das betreffende Thema nicht bereits durch gültige GG-Beschlüsse in den Kompetenzbereich eines anderen Kreises übergeben wurde oder wird.
Bei Beschlussvorschlägen für die GG gilt es Folgendes zu beachten:
Nur Kreise (also AGs, UGs, PGs, KK, Vorstand) bringen Beschlussvorschläge ins GGT ein.
Der eingebrachte Beschlussvorschlag wird mit dem KK abgesprochen, sodass Perspektiven aller AGs schon in dem Beschlussvorschlag Beachtung finden können. In dringenden Ausnahmefällen kann diese Absprache auch über Rocketchat und/oder Telefonate mit dem Vorstand erfolgen.
Beschlussvorschläge für die GG werden im entsprechenden Kreis vorbereitet und gute Hintergrundinformationen zur inhaltlichen Meinungsbildung der GG bereitgestellt.
Wenn irgend möglich, erfolgen mindestens ein Informationsblock und eine Meinungsrunde zum Beschlussthema bei einem GGT vor jenem GGT, bei dem der Beschlussvorschlag eingebracht wird.
Meinungsbildung kann auch zusätzlich unterstützt werden, z. B. durch die „Frage-an-Kanäle" im Rocketchat, in denen das Thema/Beschlussantrag diskutiert werden kann, oder durch extra Diskussionstreffen im Vorfeld des GGT.
Wenn es für einen Beschluss sinnvoll erscheint, die Meinungsbildung (MR) in einem GGT zu überspringen, wird vorab der Konsent der Gruppe für diesen Schritt abgefragt.
Der Beschlussvorschlag inklusive aller nötigen Erläuterungen und allen Hintergrundmaterials wird spätestens 5 Tage vor dem GGT in #Wichtigstes gepostet, auf die Agenda gesetzt und in den Vorbereitungs-Ordner der GG hochgeladen.
In unaufschiebbaren Fällen können Beschlussvorschläge auch außerhalb der 5-Tages-Frist in die GG eingebracht werden; in diesem Fall wird zuerst die Zulassung des Beschlussantrags im Konsent beschlossen. Anders als bei der Konsentabfrage von inhaltlichen Beschlussanträgen (siehe 3.1 Beschlüsse) muss ein schwerwiegender Einwand gegen die Zulassung nicht mit den Grundsätzen des Vereins begründet werden.
Wahlen:
Die GG wählt den Vorstand und die Rechnungsprüfer*innen. Details sind der Wahlordnung zu entnehmen.
Der Vorstand besteht aus 3 von der GG gewählten Positionen (Sprecher*in, Schriftführer*in, Finanzreferent*in). Diese sind Teil des Koordinationskreises. Darüber hinaus ist der*die Finanzreferent*in Mitglied der PG Baumenschen um einen raschen Informationsfluss und Handlungsfähigkeit zwischen Bauträger, Vorstand und Gruppe sicherzustellen. Der*die Sprecher*in und Schriftführer*in können, müssen aber nicht Teil anderer Kreise als des KK und des Vorstandes sein.
Der Vorstand und damit die in Vorstandsfunktionen gewählten Personen sind die organschaftlichen Vertreter*innen[5] des Vereins.
Die Aufgaben des Vorstands bestehen in der Führung der Geschäfte, aus den in den Statuten (§ 12 und 13) genannten Tätigkeiten und aus folgenden Aufgaben:
das große Ganze im Sinne der Vision des THD im Blick behalten;
Sicherstellung der Handlungsfähigkeit
Umsetzung von Entscheidungen des KK, die an den Vorstand delegiert werden, wenn sie nicht in der Zuständigkeit einer AG liegen;
Vor- und Aufbereitung der KK-Treffen (bei Bedarf gemeinsam mit der AG O&E).
Hinsichtlich des Koordinationskreises entsprechen die Aufgaben des Vorstands sinngemäß den Aufgaben der AG-Koordinator*innen (bei Bedarf mit Unterstützung der AG O&E).
Der Koordinationskreis befasst sich mit der Koordination des THD und den dafür nötigen Entscheidungen und Koordinationsaufgaben. Die inhaltliche Ausarbeitung erfolgt in den AGs, UGs und PGs.
Der Koordinationskreis besteht aus ausschließlich soziokratisch gewählten Positionen: Vorstand, AG-Koordinator*innen und AG-Delegierten sowie aktuell auch Vertreter*innen der Baumenschen. Alle ordentlichen Mitglieder können, wenn vorher angekündigt, als respektvolle Gäste den KK besuchen und an Meinungsrunden teilnehmen, aber keine Beschlüsse fassen.
Die KK-Treffen werden von den KK-Mitgliedern und bei Bedarf mit Unterstützung der UG Moderation vorbereitet und durchgeführt.
Ziele und Zwecke:
Der KK dient dem Informations- und Meinungsaustausch der AG Vertreter*innen;
koordiniert, welche AG/UG/PG welche Aufgaben übernimmt;
kümmert sich um AG-übergreifende Fragen und Themen;
behält den Überblick über die vereinbarten Ziele des THD;
bespricht Beschlussvorschläge für die GG, damit möglichst alle AG-Blickwinkel schon vorab eingearbeitet sind.
Beschlussfähigkeit:
PG-Gründung/Auflösung und Zuordnung der PG an eine AG oder den KK (in vorheriger Absprache mit den betroffenen Personen und Kreisen).
Kann AGs gründen/teilen/zusammenfügen (in vorheriger Absprache mit den betroffenen Personen und Kreisen bzw. mit der GG).
Kann Beschlüsse aus den AGs neu aufrollen lassen, wenn ein Kreis seine Beschlusskompetenzen überschritten hat.
Fasst AG-übergreifende Beschlüsse, wenn sie von der neuen KK-Selbstbeschreibung abgedeckt sind (gerne mutige Selbstbeschreibung verfassen!)
Bei weitreichenden Beschlüssen bezieht der KK die GG nach Möglichkeit ein. Dafür gibt es mehrere Varianten je nach Beschaffenheit des Themas:
A. Meinungsbildung in den AGs: Beschlussantrag wird in allen AG-Treffen behandelt und Fragen und Einwände gesammelt und integriert und erst im nächsten Treffen vom KK beschlossen. AGs können dann für dieses Treffen auch eine*n anderer*n Delegierte*n mit besonderen Kompetenzen zu dem Thema entsenden. Er*Sie hat dann volles Stimmrecht bei diesem Beschluss.
B. Meinungsbildung in GG: Beschlussantrag wird der GG zur Meinungsrunde vorgelegt, Erkenntnisse und Einwände werden integriert und erst im nächsten KK-Treffen wird der Beschluss gefasst.
C. Umfragen bzw. systemisches Konsensieren/Posts im Rocket Chat
D. etc. ....
Entscheidet über den Umgang mit zeitkritischen und weitreichenden Beschlüssen und Themen je nach Situation (z. B. Einberufung eines außerordentlichen GG- oder KK-Treffens, Kommunikation und Feedbackschleife im Rocketchat etc.)
Fasst keine Beschlüsse, die in den Arbeitsbereich (laut Selbstbeschreibung) eines anderen Kreises fallen.
Wahlen:
Der KK wählt die AG-Koordinator*innen in einem offenen Wahltreffen.
Wählt bei Bedarf PG-Sprecher*innen.
Details sind der Wahlordnung zu entnehmen.
Die Arbeitsgruppen sind Kernbestandteil der Struktur des THD. In den AG's werden die meisten Themen des THD bearbeitet. Durch die Mitarbeit der Mitglieder in einer AG ist die Anbindung an die Gruppe sowie der direkte Kommunikationsfluss in und aus dem KK sichergestellt.
Ziele und Zwecke:
Die AGs leisten mit inhaltlicher Detailarbeit einen zentralen Beitrag zum THD.
Informationen fließen durch die AGs in den KK und vom KK in die AGs und erreichen so die ganze Gruppe.
Durch die kleinere Gruppengröße bilden die AGs den ersten und wichtigsten Verbindungspunkt der einzelnen Mitglieder zur Baugruppe.
Die AGs definieren ihre Aufgabenbereiche und Kompetenzen durch die Erstellung ihrer Selbstbeschreibung mit dem KK und berichten an diesen auch ihren Arbeitsstand.
Die AGs koordinieren die Arbeit der an sie angedockten UGs und PGs.
Beschlussfähigkeit:
Die AGs arbeiten und entscheiden autonom innerhalb ihrer Aufgaben- und Kompetenzbereiche (laut Selbstbeschreibung) und vereinbarten Budgets. Achtsamkeit und Kooperationsbereitschaft hinsichtlich der eventuellen Überlappung mit anderen AGs und Querschnittsmaterien sind dabei von großer Bedeutung.
Wenn AGs unsicher sind, ob sie einen Beschluss treffen können, halten sie mit dem KK Rücksprache. Der KK kann entscheiden, der AG die Beschlusskompetenz für diesen Beschluss zuzusprechen oder den Beschluss an einen anderen Kreis delegieren/im KK fassen.
Wenn die AGs (laut KK) einen Beschluss von großer Tragweite treffen sollen, können sie die Großgruppe und/oder andere AGs bei Bedarf in die Meinungsbildung einbeziehen. Dafür sind verschiedene Möglichkeiten unter dem Punkt „4.3 C Koordinationskreis" -- „Beschlusskompetenzen" aufgelistet.
Die AGs entscheiden über die Gründung und Auflösung ihrer angedockten UGs.
Wahlen:
Die AGs wählen ihre Delegierten.
Die AGs wählen UG-Sprecher*innen oder delegieren diese Wahl an die UG selbst.
Die AGs wählen bei Bedarf PG-Sprecher*innen.
Details sind der Wahlordnung zu entnehmen.
Ziele und Zwecke: Untergruppen (UGs) sind ständige Gruppen für dauerhaft relevante Themenstellungen, für die keine eigene AG eingerichtet wird, die jedoch einer AG zugeordnet sind.
Gründung/Auflösung: AGs können selbstständig im Rahmen ihres Aufgabenbereiches UGs gründen und auflösen.
Sprecher*in: Die Aufgaben des/der Sprecher*n einer UG entsprechen sinngemäß den Aufgaben der AG-Koordinator*in, inkl. Vertretung der UG in der zugehörigen AG. Der/die Sprecher*in wird von der übergeordneten AG gewählt. (Die AG kann diese Wahl ggf. auch an die UG selbst delegieren).
Delegierte: Die UG kann bei Bedarf auch eine*n Delegierten wählen, muss aber nicht. (Diese Entscheidung obliegt der UG selbst). Durch die Wahl eines*einer Delegierten entsteht eine doppelte Verknüpfung zum nächste höheren Kreis. Die Aufgaben der*des Delegierten entsprechen sinngemäß den Aufgaben der*des AG-Delegierten, inkl. Vertretung der UG in der zugehörigen AG.
Zuordnung: Die UG vereinbart ihr Arbeitsprogramm und ihre Ziele mit ihrer Stamm-AG.
Bericht-Pflichten: Die UG berichtet ihre Arbeitsfortschritte und Beschlüsse ihrer Stamm-AG und bei Bedarf dem KK und der GG. In der Regel wird dies sichergestellt, indem der*die Sprecher*in der UG regelmäßig an den Treffen der Stamm-AG teilnimmt.
Beschlussfähigkeit: Die UGs können im Rahmen der vereinbarten Ziele und Arbeitsprogramme (sowie ggf. ihres Budgets) selbständig ihre Ausführungsentscheidungen treffen. Weitreichendere Entscheidungen trifft die übergeordnete AG.
Ziele und Zwecke: Projektgruppen sind temporäre Gruppen, die tendenziell AG-übergreifend besetzt sind und die sich mit der Durchführung eines konkreten Projektes beschäftigen. Sie sollten jedenfalls Mitglieder aus allen AGs haben, die das zu bearbeitende Thema besonders betrifft.
Gründung/Auflösung: PGs werden von AGs, dem KK oder der GG initiiert und gründen sich durch die Definition eines Arbeitsauftrages (Projektziel und Budget) durch den KK. Ist das Projekt beendet, löst sich die Gruppe auf.
Zuordnung: PGs sollen einer AG oder dem KK selbst zugeordnet werden. Die Zuordnung der PG wird durch den KK festgelegt.
Sprecher*in: Die Aufgaben der PG-Sprecher*in entsprechen sinngemäß den Aufgaben der AG-Koordinator*innen, inkl. der Vertretung der PG im zugeordneten nächst höheren Kreis. PG Sprecher*innen werden vom KK, der zugeordneten AG oder der PG selbst gewählt.
Delegierte: Die PG kann bei Bedarf auch eine*n Delegierten wählen, muss aber nicht. (Diese Entscheidung obliegt der PG selbst) Durch die Wahl eines*einer Delegierten entsteht eine doppelte Verknüpfung zum nächst höheren Kreis. Die Aufgaben der*des Delegierte*n entsprechen sinngemäß den Aufgaben der*des AG-Delegierten, inkl. Vertretung der UG im zugeordneten nächst höheren Kreis.
Bericht-Pflichten: PGs berichten dem zugeordneten Kreis und bei Bedarf dem KK und der GG. In der Regel wird dies sichergestellt, indem der*die Sprecher*in der PG regelmäßig an den Treffen des zugeordneten Kreises teilnimmt.
Beschlussfähigkeit: Die PGs können im Rahmen der vereinbarten Ziele (und ggf. ihres Budgets) selbständig Ausführungsentscheidungen treffen. Weitreichendere Entscheidungen trifft die übergeordnete AG.
„Kreise" wird in diesem Dokument zusammenfassend für „Kreise und Gruppen" verwendet. ↩︎
'Aufgaben' bedeuten nicht dass diese Dinge auch tatsächlich von den betreffenden Personen erledigt werden müssen, sie können auch gerne delegiert werden. ↩︎
Messen beinhaltet zum Beispiel folgende Fragen: Erreicht der Kreise seine gesetzten Ziele? Agiert er innerhalb seiner Selbstbeschreibung oder überschreitet er seine Kompetenzen? Wie geht es den Kreismitgliedern mit ihrer Arbeit? ↩︎
Diese Regelung betrifft wie in den Statuten (§9.6) angeführt : a) die Wahl und Enthebung der Vorstandsmitglieder und der Rechnungsprüfer*innen b) die Genehmigung des Tätigkeitsberichts und des Rechnungsabschlusses; c) die Entlastung des Vorstands; d) die Änderung der Statuten, der Geschäftsordnung oder der Wahlordnung; e) die Genehmigung des alljährlichen Arbeitsplans und des Budgets; f) die Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern; g) die freiwillige Auflösung des Vereins. ↩︎
Die organschaftlichen Vertreter*innen sind zur Vertretung des Vereins nach außen befugt und/oder zeichnungsberechtigt. ↩︎
Raumteams sind UGs, die sich mit unseren Gemeinschaftsräumen beschäftigen. ↩︎